DE-1992-URK-000279 Herzog Stephan II. und seine Söhne Stephan, Friedrich und Johann bestätigen den Münchner Brauern ihre Privilegien und Abgaben. (Abschrift), 07.08.1372 (Einzeldokument)

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Information on identification

Bestand:Urkunden
Ref. code:DE-1992-URK-000279
Ref. code AP:DE-1992-URK-000279
Title:Herzog Stephan II. und seine Söhne Stephan, Friedrich und Johann bestätigen den Münchner Brauern ihre Privilegien und Abgaben. (Abschrift)
Creation date(s):8/7/1372
Level:Einzeldokument
Archival Material Types:Urkunde
Former reference codes:URK, A I a 90a

Information on context

Originaldatum:an sannd Affratag, do man zellt von Christi geburt dreitzehenhundert iar und in dem zwayendsiebenzigsten iar
Ausstellungsort:München
Urkundennummer:90a
Aussteller:Herzog Stephan II. von Bayern-Landshut, Herzog Stephan III. von Bayern-Landshut, Herzog Friedrich von Bayern-Landshut, Herzog Johann II. von Bayern-Landshut
Empfänger:Münchner Brauer
Sealer:Herzog Stephan II. von Bayern-Landshut, Herzog Stephan III. von Bayern-Landshut, Herzog Friedrich von Bayern-Landshut, Herzog Johann II. von Bayern-Landshut
Language:Deutsch

Information on content and structure

Contains:Herzog Stephan II. und seine Söhne Stephan, Friedrich und Johann bekennen: Nachdem vor sie gekommen mancherlei Irrsale und Zweiungen von ihrer Stadt gemeiniglich zu München, der alten Bräuer wegen, deren 21 Ämter (= Gerechtigkeiten) bei ihren Vordern und bei ihnen gewesen, nemlich daß diese 21 Brauämter (Braugerechtigkeiten) weder der Stadt noch dem Lande – wegen der großen Menge des Volkes nicht genug Greissing gebraut – und wovon ihnen auch ihre jährliche Gült und Zins viele Zeit ausgelegen ist und nachdem etliche neue Bräuer ohne ihren Willen heimlich gebraut haben, so seien sie mit allen den alten und neuen Bräuern dahin vereint worden, daß sie ihnen wieder um alles Vergangene bis auf den Tag, da der Brief gegeben worden wieder gänzlich ihre gnädigen Herren geworden seien. Der Stadt München aber haben sie die besondere Gnade gethan, daß hiefür ewiglich daselbst jedermänniglich Greissing brauen soll, wer es aber thut, soll das Bräuamt von ihren handen empfangen und ihnen dafür zum Gedächtnis fünf Gulden, dem Kanzler vom Lande aber einen Gulden geben. An jährlichem Zins sollen sie ihnen aber nicht mehr dann 50fl. geben. Würde aber ein Landgebrechen und in Folge dessen Getreuemangel entstehen, so daß sie das Mälzen von Notdurft ihrer Lande und Leute zu Oberbayern wegen verbieten müßten, so seien ihnen die Bräuer den gewöhnlichen Zins von 50fl. zu geben nicht schuldig. Besonders aber sei verabredet und getädingtw worden: Wann Herzog Stephan nicht mehr sein sollte, so sollten die Bräuer dessen Söhnen die 50 fl. zur eichen schuldig sein.
Personennamen:Stephan II., Herzog von Bayern | http://d-nb.info/gnd/13687570X; Stephan III., Herzog von Bayern-Landshut und Bayern-Ingolstadt | http://d-nb.info/gnd/124987885; Friedrich, Herzog von Bayern-Landshut | http://d-nb.info/gnd/133574415; Johann II., Herzog von Bayern-Landshut und Bayern-München | http://d-nb.info/gnd/124987885

Physische Beschaffenheit/Materialität

Trägermaterial:Papier
Dimensions W x H (cm):33,3 x 22
Erscheinungsform:analog
State of preservation:0 - kein Schaden
Erhaltungszustand, Anm.:Libell, 2 Blatt, plan, Knicke, Falzungen, Schmutz, Foxing, kleine Fehlstellen im Schriftbereich in den Falzgelenken

Information on related materials

Veröffentlichungen:Monumenta Boica 35 b, S. 129, Nr. 104
 

Usage

End of term of protection:8/7/1402
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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URL: http://stadtarchiv.muenchen.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=836247
 
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