Information on identification |
Ref. code: | KAEM |
Ref. code AP: | KAEM |
Title: | Kämmerei |
Creation date(s): | 1367 - 1975 |
Level: | Bestand |
Running meters: | 843.00 |
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Information on context |
Verwaltungsgeschichte, Biografische Angaben: | 1. Von den Anfängen bis zum Ende der alten Stadtverfassung 1802/1818
Schon seit dem frühen 14. Jahrhundert sind Belege für das Bestehen einer zentralen städtischen Finanzverwaltung vorhanden, wobei es sich streng genommen nicht um eine Behörde im modernen Sinn handelte, sondern um eine Aufgabe, für deren Durchführung zwei Deputierte des Rats, die "Camerer" - je einer aus dem Inneren und dem Äußeren Rat - bestimmt wurden. Im Grunde handelte es sich bei der Institution der Kammerer (Kämmerer) also um einen Stadtratsausschuss. Dieser hatte als Hauptaufgabe zunächst die Erstellung und Rechnungslegung der städtischen Hauptrechnung, der Kammerrechnung, zu überwachen und zu gewährleisten. Als Beleg für die Rechnungslegung dienten die Kammerrechnungen, deren älteste aus dem Jahr 1318 im letzten Jahr Anlass zu einem Jubiläum bildete (vgl. hierzu Schmuckblatt: 1318-2018. 700 Jahre Kammerrechnung in München).
Die Kämmerer hatten auch die städtische Hauptkasse, die Stadtkammer, unter sich, überwachten daher auch die Ausgaben bzw. die Amtsführung weiterer städtischer Amtsträger, wie der Steurer, Waagmeister, Zöllner, Marktmesser etc. Diese führten in der Regel nur die Überschüsse an die Stadtkammer ab. Die Kämmerer vereinigten also in ihrer Funktion die "Tätigkeit des ersten Finanzbeamten mit der des einfachen Kassenbeamten" (von Bary, S. 195). Einen eigenen Behördenunterbau besaßen die Kämmerer nicht, die Kammerrechnung führte der Stadtschreiber, Buchungen wurden in bestimmten Sitzungsterminen, den Kammertagen, in die Rechnung eingebucht. Als Hilfspersonen der Kämmerer waren eingesetzt: der Stadtschreiber bzw. Kammerschreiber für die Schriftführung und der Kammerknecht für alle Botengänge und die Eintreibung der städtischen Zinsgelder. Ab 1517 wird das Amts des Kammerschreibers fest installiert. Seit dem frühen 16. Jahrhundert ist ein zweiter Kammerknecht nachweisbar. Als Entlohnung erhalten die Kämmerer eine jährliche "Ehrung" Mit der Einführung eines festen Betrages im Jahr 1540 wandelt sich das Ehrenamt des Kämmerers zu einem festbesoldeten Ratsamt (von Bary, S. 198).
Die Rechnungsunterlagen wie auch die materiellen Schätze der Stadt wurden - wie oben bereits erwähnt - in der Kammer verwahrt, zu der nur die Kämmerer Schlüsselgewalt hatten. Hier wurden offenbar auch wichtige Rechtsdokumente aufbewahrt. So übergab am 15. Januar 1597 Stadtschreiber Kilian Berthold "Johannsen Part als Camerer" wichtige Urkunden, um sie "an die Camer zu legen" (RP-20, S. 5 r; Stahleder, Chronik, Band 2, S. 222). Die Stadtkammer also in der Funktion eines städtischen Archivs.
Als Ergebnis der Verfassungskämpfe am Ausgang des 14. Jahrhunderts wurde der Ausschuss der Kämmerer mit einem Vertreter der Gemein zum Dreiergremium vermehrt und blieb im Prinzip so bis zum Ende der alten Stadtverfassung im Jahr 1802, wenngleich im 18. Jahrhundert das nun zum Stadtkammerrat erweiterte Gremium eine zunehmend zentralere Position in der Finanzverfassung der Stadt erhielt, was auch zu den bürgerschaftlichen Unruhen dieser Zeit beitrug. Nach dem Vergleichs-Rezess zwischen Bürgerschaft und kurfürstlicher Hofkommission vom Jahr 1768 bestand der Stadtkammerrat aus je einem Kämmerer aus dem Inneren und Äußeren Rat, jeweils drei Deputierten aus beiden Ratsgremien sowie einem von der Gemeinde abwechselnd aus dem Inneren oder Äußeren Rat gewählten Kämmerer (Bauer, S. 16). Bei Meinungsverschiedenheiten der Kämmerer und Deputierten des Inneren und Äußeren Rats entschied das Ratsplenum.
Nach einer Phase der Regulierung, Disziplinierung und Entmachtung der Städte und Gemeinden ab dem Jahr 1802 mit dem Höhepunkt des Entzugs der Finanzhoheit im Zeitraum von 1808 bis 1817 erfolgte mit königlichem Reskript vom 6. März 1817 zunächst die Rückgabe der Stiftungsverwaltung an die Magistrate.
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Information on content and structure |
Inhalt: | Der Bestand enthält Unterlagen zum Gemeindevermögen (Darlehen an Hof, private Schuldner, Landschaft und Staat, Ewiggelder, Anleihen und Schuldenlast), zum Gemeindehaushalt und zur städtischen Rechnungslegung, insbesondere die Kammerrechnungen von 1318 bis 1806. |
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Conditions of access and use |
Language: | Deutsch |
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Usage |
End of term of protection: | 12/31/2005 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | Uneingeschränkt |
Accessibility: | Öffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | http://stadtarchiv.muenchen.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=263542 |
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