GEW Gewerbeamt, 1330-1975 (Bestand)

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Information on identification

Ref. code:GEW
Ref. code AP:GEW
Title:Gewerbeamt
Creation date(s):1330 - 1975
Level:Bestand
Extent:ca. 5.500 Nrn.
Running meters:200.00

Information on context

Verwaltungsgeschichte, Biografische Angaben:Zur Geschichte des Gewerbeamtes

Einleitung
Der in dem vorliegendenden Repertorium "Gewerbeamt" erschlossene Archivalienbestand besitzt keine einheitliche Provenienz, sondern setzt sich aus Archivalien unterschiedlicher Provenienz zusammen, die aus Gründen der sachlichen Zusammengehörigkeit zusammengefaßt wurden.
Es handelt sich dabei
1. um Archivalien der ehemaligen Münchener Zünfte,
2. um städtische Archivalien aus den Registraturen des Magistrats und des Kollegiums der Gemeindebevollmächtigten, die die Ordnung, Aufsicht (u.a. Gewerbe- und Kaufmannsgericht 1891/1905-1924), Förderung (u.a. Gewerbsprivilegien) und Organisation (Handels- u. Gewerbekammer, Handels- u. Gewerberat, Handwerkskammer) der Münchener Gewerbe und die städtische Aufsicht über die Qualität der Lebensmittel und die Preise betreffen.
3. um Akten des erst 1919 errichteten städtischen Gewerbeamtes.
Bis zur Errichtung des Gewerbeamtes lassen sich mehrere Perioden unterscheiden.
Seit dem Ende des 13. und im 14. Jahrhundert erließ der Rat Verordnungen in einzelnen Gewerbeangelegenheiten, die im Satzungsbuch A bzw. B (Dirr S. 179 ff.) und im Stadtrechtsbuch von 1340 und seinen Ergänzungen (Dirr S. 303 ff.) überliefert sind.
Seit dem 15. Jahrhundert waren für die einzelnen Zünfte, die vom Rat erlassenen Zunftordnungen ("Satz und Ordnung") maßgebend.
Doch enthielten auch allgemeine bayerische Gesetzbücher ausführlichere Bestimmungen über Gewerbeangelegenheiten, so das Landrecht Kaiser Ludwigs des Bayern (1346), das reformierte Landrecht (1518), die Landespolizeiordnung (1616) und das Landrecht von 1756.
Seit 1731 war für die Zunftsätze die Bestätigung des Landesherrn notwendig.
Das Gewerbsgesetz vom 11.9.1825 brachte schließlich ganz neue Normen und an die Stelle der Zünfte traten die Gewerbevereine.
Im Jahre 1845 gab es in München 78 Gewerbevereine mit 3127 Meistern.
Innerhalb der Stadtverwaltung war das "Gewerbs- und Ansäßigmachungsbüro" für Gewerbeangelegenheiten zuständig.
Im Jahre 1868 wurde durch ein bayerisches Landesgesetz die völlige Gewerbefreiheit eingeführt. Die Folge war, daß auch die bisherigen Gewerbevereine zu bestehen aufhörten.
Seit 1868 war die einzige städtische Unterlage für Gewerbe das Anmelde- und Niederlegungsregister. Von 1883 bis 1890 war das Gewerbsbüro mit dem Zivilkonskriptionsbüro vereinigt.
Grundlegend für die noch heute maßgebende Behandlung der Gewerbeangelegenheiten im Rahmen der Stadtverwaltung war die Errichtung des städtischen Gewerbeamtes am 23. Oktober 1919.

Quellenhinweis:
Den vorliegenden Ausführungen wurde die im Stadtarchiv als Manuskript verwahrte Arbeit von Grassl über die Geschichte der Münchner städtischen Ämter (hier Gewerbeamt) zugrunde gelegt.

Information on content and structure

Inhalt:Der Bestand enthält Akten unterschiedlicher Provenienz: Akten aus den Registraturen des Magistrats und des Kollegiums der Gemeindebevollmächtigten, Akten des 1919 errichteten städtischen Gewerbeamtes, Akten der Münchner Zünfte und Vereine, z.B. des Vereins Münchner Brauereien.

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