Direktorium (Bestand)

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Title:Direktorium
Level:Bestand

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Verwaltungsgeschichte, Biografische Angaben:Das Direktorium untersteht als städtische Zentralbehörde dem Oberbürgermeister. Ein exaktes Datum für die erstmalige Verwendung des Begriffs Direktorium für die den Münchner Bürgermeistern direkt unterstellte Verwaltungsbehörde lässt sich nicht ermitteln, da der Übergang von der Funktion zur Bezeichnung ein schleichender ist. Der Begriff Direktorium in der Landeshauptstadt München hat eine lange Tradition. Bereits im sogenannten Bürgervergleich vom 5. Juli 1768 wird die Amtsführung der „ältesten Herren Burgermeister“ als Directorium bezeichnet. Auch nach der Gemeindeordnung von 1818 stand den Bürgermeistern die Direktion der magistratischen Aufgaben zu. Mit diesen Begriffen ist aber zunächst einmal nur die Aufgabenwahrnehmung umrissen, es ist damit noch keine Behördenbezeichnung gemeint .

Eine Begriffsverschiebung ist offenbar mit dem ersten Geschäftsverteilungsplan vom 25. Oktober 1876 eingetreten. Nach ihm führt der 1. Bürgermeister „das Directorium im Benehmen mit dem II. Bürgermeister und leitet den Geschäftsgang“. Die dem 1. Bürgermeister zuarbeitende Dienststelle firmiert zu diesem Zeitpunkt allerdings als Referat A, und die dem 2. Bürgermeister unterstellte Dienststelle als Referat B. Es sind jedoch bereits 1890 Schreiben aus den bürgermeisterlichen Referaten, die den allgemeinen Geschäftsgang der Stadtverwaltung betreffen, mit Directorium unterzeichnet. Im Stadtadreßbuch werden ab 1909 die Bezeichnungen Direktorium A und Direktorium B für die Dienststellen der Bürgermeister verwendet, der städtische Verwaltungsbericht spricht aber weiterhin von Referat A und Referat B. Erst der Geschäftsverteilungsplan vom 23. November 1920 vollzieht den begrifflichen Wandel endgültig nach und bezeichnet die bürgermeisterlichen Geschäftsstellen jetzt auch als Direktorium A und Direktorium B.

Im Nationalsozialismus wurden 1933 zunächst beide Dienststellen, wohl zur Betonung des Führerprinzips, zu einem einheitlichen Direktorium zusammengefasst, das nach dem Inkrafttreten der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935, die den Oberbürgermeister zu alleinverantwortlichen Leiter der Kommunalgeschäfte machte, in Büro des Oberbürgermeisters umbenannt wurde.

Nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes stellte die vorläufige Geschäftsverteilung nach einer Referentenbesprechung vom 22. Mai 1945 die alte Behördenbezeichnung wieder her, unterteilte aber wieder nach der Anzahl der Bürgermeister in Direktorium A, Direktorium B und Direktorium C. Das Direktorium C wurde nach der Durchführung der Wahlen der berufsmäßigen Stadträte am 5. Juli 1946 bereits wieder aufgelöst. Mit dem Amtsantritt von Oberbürgermeister Hans-Jochen Vogel beschloss der Stadtrat am 3. Mai 1960, die beiden noch bestehenden bürgermeisterlichen Behörden in einem einheitlichen Direktorium zusammenzufassen, wie es heute noch besteht.
Archival history:Die Überlieferung des Direktoriums wird von verschiedenen Stellen an das Stadtarchiv abgegeben. Jede abgebende Stelle bildet einen eigenen (Teil-)Bestand des Direktoriums. Die Hauptüberlieferung aus dem Direktorium stammt von der dortigen, zentralen Registratur, die einen Großteil des Schriftguts der Abteilungen und Dienststellen des Direktoriums verwaltet (DIR-ZR Direktorium - Zentrale Registratur). Daneben aber verwalten einzelne Dienststellen im Direktorium teilweise oder auch in Gänze ihr Schriftgut in Eigenregie. Diese Überlieferungen, die an der zentralen Registratur vorbei an das Stadtarchiv abgegeben werden, bilden eigene Bestände (-> DIR-BOB Büro des Oberbürgermeisters; DIR-GL Geschäftsleitung; DIR-FRG Frauengleichstellungsstelle; DIR-AMI Antidiskriminierungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund (AMIGRA) u.a.).

Überlieferungen aus traditionsreichen Dienststellen des Direktoriums, wie zum Beispiel die Rechtsabteilung, das Statistische Amt oder das Stadtarchiv, werden als eigenständige, vom Direktorium unabhängige Bestände behandelt.

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