DE-1992-URK-000045 König Ludwig IV. verleiht der Stadt München das Privileg, dass die Stadt nicht für ihn gepfändet werde, dass ihre Bürger außer von fürstlichen Amtsträgern nicht als Leibeigene oder Lehensträger gesehen werden dürfen, dass kein Bürger Viztum oder Richter zu München werden dürfe,

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Bestand:Urkunden
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Ref. code AP:DE-1992-URK-000045
Title:König Ludwig IV. verleiht der Stadt München das Privileg, dass die Stadt nicht für ihn gepfändet werde, dass ihre Bürger außer von fürstlichen Amtsträgern nicht als Leibeigene oder Lehensträger gesehen werden dürfen, dass kein Bürger Viztum oder Richter zu München werden dürfe, dass kein Privileg zum Schaden der Rechte der Stadt erlassen werden dürfe sowie weitere Privilegien und regelt den Umgang mit dem Gut von Mördern und Verbrechern.
Creation date(s):10/5/1319
Level:Einzeldokument
Archival Material Types:Urkunde
Former reference codes:URK, A I a 8

Information on context

Originaldatum:des freytags nach sand Michahels tach, do man zalt von Christs gebuert dreutzehen huondert iar darnach in dem neuntzehendem iare in dem fumften iare vnsers riches
Ausstellungsort:München
Urkundennummer:8
Aussteller:König Ludwig IV. des Heiligen Römischen Reiches
Empfänger:Rat und Bürger zu München
Language:Deutsch

Information on content and structure

Contains:König Ludwig IV. erteilt der Stadt München die Gnade, dass sie niemandes Pfand für ihn sei. Totschläger und Verbrecher, die Leib und Gut verwirkt haben, sollen mit ihrem eigenen Gut den Schaden büßen, das übrige solle an den König fallen; wenn sie festgenommen und verurteilt werden, bleibt das Gut ihren Erben. Außerdem dürfte, wer das Bürgerrecht empfange, von niemandem, außer von den fürstlichen Urbar- und Vogtleuten als eigen oder lehenbar angesprochen werden. Des weiteren verfügt er, dass kein Befehl zum Abbruch eines Hauses gegeben werden dürfe, dass niemand wider der Stadt Handvesten werbe oder handle, dass kein Privileg erteilt werden dürfe, dass ihren Rechten und Handvesten schade, und dass kein Bürger Viztum oder Richter zu München werde.
Personennamen:Ludwig IV. "der Bayer", Herzog von Bayern, römisch-deutscher König und Kaiser | http://d-nb.info/gnd/118574957
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Physische Beschaffenheit/Materialität

Trägermaterial:Pergament
Dimensions W x H (cm):23,5 x 41,0
Erscheinungsform:analog
State of preservation:0 - kein Schaden
Erhaltungszustand, Anm.:gefaltet, starke Knicke, verschmutzt, Siegel restauriert, Textilfäden wirr
Description of seal:Rund, Wachssiegel angehängt, Textilfäden, Papierabdeckung

Information on related materials

Veröffentlichungen:Monumenta Boica 35b, S. 55, Nr. 45; Bergmann, Urkunden, Nr. 55, S. 52
 

Usage

End of term of protection:10/5/1349
Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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URL: http://stadtarchiv.muenchen.de/scopeQuery/detail.aspx?ID=836213
 
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