KOM-JV Kommunalreferat – Jüdisches Vermögen, 1938-1948 (Bestand)

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Ref. code:KOM-JV
Ref. code AP:KOM-JV
Title:Kommunalreferat – Jüdisches Vermögen
Creation date(s):1938 - 1948
Level:Bestand
Extent:334 Nrn
Running meters:2.50

Information on context

Archival history:Nachdem die jüdischen Reichsbürger durch die „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“ vom 26. April 1938 (RGBl. I, 1938, S. 414 f.) verpflichtet worden waren, ihr gesamtes Vermögen bei den höheren Verwaltungsbehörden anzumelden, in Bayern also bei den Bezirksregierungen, machte die „Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens“ vom 3. Dezember 1938 (RGBl. I, 1938, S. 1709 ff.) jede Verfügung jüdischer Eigentümer über ihren Grundbesitz von der Genehmigung durch die höheren Verwaltungsbehörden abhängig.
Mit der örtlichen Prüfung der einzelnen Fälle und der Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens wurden die Kreisverwaltungen beauftragt. In München übertrug der Oberbürgermeister als Leiter der Kreisverwaltungsbehörde diese Aufgabe dem Kommunal- und Grundbesitzdezernat (Dezernat 3). Im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung überließ die „Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens“ vom 18. Januar 1940 (RGBl. I, 1940, S. 188 f.) die Genehmigung der Grundstücksgeschäfte direkt den unteren Verwaltungsbehörden, so dass ab jetzt das Dezernat 3 das gesamte Verfahren eigenverantwortlich abwickeln konnte.
Nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Herrschaft ermittelte der Münchner Polizeipräsident im Rahmen des „Gesetzes Nr. 49 der Militärregierung über die Rückerstattung feststellbarer Vermögenswerte (Wiedergutmachung)“ vom 10. November 1947 (GVBI., 1947, S. 221) bis zum Frühjahr 1948 alle nach den Bestimmungen der „Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens“ in München durchgeführten Genehmigungsverfahren. Diese Ergebnisse wurden im Kommunalreferat mit den dort noch vorhandenen Akten zusammengeführt.
Der Bestandes „Kommunalreferat - Jüdisches Vermögen“ umfasst im wesentlichen diese Akten mit den dazugehörigen Aufstellungen von 1948. Die Unterlagen stammen daher zum weitaus überwiegenden Teil aus der Zeit von 1938 bis 1948, reichen aber mit einzelnen ergänzenden Materialien über einen Gesamtzeitraum von 1902 bis 1958. Soweit die Stadt München Grundstücke im Rahmen der „Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens“ erworben hatte und nach dem Zweiten Weltkrieg Rückerstattungsverfahren eingeleitet wurden, befinden sich weitere Akten aus diesem Zusammenhang auch im Teilbestand „Kommunalreferat - Grundstücksverkehr“. [Vorwort von Dr. Manfred Heimers im analogen Findbuch]

Information on content and structure

Inhalt:Akten des Kommunal- und Grundbesitzdezernats betreffend den Grundstücksverkehr jüdischer Eigentümer sowie die Überprüfung der Verfahren durch den Münchner Polizeipräsidenten in den Jahren 1947/48.

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Finding aids:Findbuch, Datenbank
 

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Permission required:Keine
Physical Usability:Uneingeschränkt
Accessibility:Öffentlich
 

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